Die Kosten meiner anwaltlichen Tätigkeit sind vom Gesetzgeber geregelt. Das sogenannte RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) bestimmt, in welchem Rahmen ich Gebühren und Auslagen in Rechnung stellen darf.

Für eine Erstberatung für Verbraucher darf demnach maximal eine Gebühr von
190,00 € (zzgl. des Umsatzsteuer)berechnet werden.
In aller Regel liegt die Gebühr aber unter diesem Höchstbetrag. Vor der Beratung informiere ich Sie kostenlos und unverbindlich über die eventuell anfallenden Gebühren.
Dabei richten sich die Gebühren nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Angelegenheit.

Der Gesetzgeber hat jedoch auch die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung in bestimmten Fällen vorgesehen. Es können Stundenhonorare oder Pauschalhonorare vereinbart werden. Über diese Form der Vergütung berate ich gerne ausführlich in einem persönlichen Gespräch.

Sie können Beratungshilfe bewilligt bekommen, wenn Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse es Ihnen nicht ermöglichen, die Kosten für eine Beratung oder unter Umständen auch eine Vertretung selbst zahlen zu können.

Dazu müssen Sie vor der Beratung bei einem Anwalt die Beratungshilfe beantragen. Dies können Sie beim zuständigen Amtsgericht machen. Sie müssen dort Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen und haben Anspruch auf die Beratungshilfe, wenn Ihnen auch Prozesskostenhilfe zustünde. Selbstverständilich besteht auch die Möglichkeit die Beratungshilfe nachträglich zu beantragen. Diesbezüglich muss aber vorher Rücksprache mit mir gehalten werden.

Die Beratungshilfe wird in Fällen des Zivilrechts, Arbeitsrechts, Verwaltungsrechts, Sozialrechts oder Verfassungsrechts gewährt.

Für Sie entstehen dann noch Kosten von 10,00 €, die Sie direkt an den Anwalt zahlen. Unter Umständen kann der Anwalt auch auf diesen Betrag verzichten.



Björn Limmer
Rechtsanwalt

 
 
Kirchberg 10
23847 Rethwisch
fon 04539 888 316
fax 04539 888 317
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In Sozietät mit
Rechtsanwältin Maren Böttger